Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pizzabaeck für Pizza-Catering, Pizzakurse, Events und Beratungsleistungen Salvador Gutierrez Murillo | Pizzabaeck.de | Stand: Juni 2026

Inhaltsverzeichnis:

  • Anbieter und Geltungsbereich
  • Begriffe
  • Angebot, Vertragsschluss und Rangfolge der Unterlagen
  • Kein Anspruch auf persönliche Leistungserbringung durch Salvador Gutierrez Murillo
  • Einsatz von Mitarbeitern, Subunternehmern und Ersatz-Caterern
  • Leistungsumfang bei Pizza-Caterings
  • Leistungsumfang bei Pizzakursen
  • Beratungs- und Optimierungsleistungen
  • Preise, Umsatzsteuer, Zusatzleistungen
  • Reservierungsanzahlung und Zahlungsbedingungen
  • Stornierung durch den Auftraggeber
  • Umbuchung, Terminverschiebung und Ersatztermine
  • Teilnehmerzahl, Gästezahl und Mengenplanung
  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  • Aufbaufläche, Zufahrt, Parken und Transportwege
  • Strom, Wasser, Wetter- und Arbeitsschutz
  • Veranstaltungsort, Genehmigungen und Hausordnung
  • Verzögerungen, Wartezeiten und Leistungszeit
  • Lebensmittel, Allergene, Unverträglichkeiten und Hygiene
  • Speisenangebot, Zutatenverfügbarkeit und Änderungen
  • Equipment, Mietgegenstände, Beschädigungen und Verlust
  • Foto-, Video- und Referenznutzung
  • Bewertungen und Kundenfeedback
  • Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
  • Krankheit, Unfall und technische Ausfälle
  • Haftung
  • Mängelanzeige und Reklamationen
  • Datenschutz
  • Verbraucher-Widerruf und Hinweis zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts
  • Widerrufsbelehrung für widerrufspflichtige Dienstleistungen
  • Muster-Widerrufsformular
  • Schlussbestimmungen
  • Unterschrifts- und Kenntnisnahmefeld für Verträge/Angebote
  • Anbieter und Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Buchungen, Aufträge und Leistungen zwischen Salvador Gutierrez Murillo, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Pizzabaeck, Jettinger Straße 1, 71126 Gäufelden, E-Mail: info@pizzabaeck.de, USt-IdNr.: DE445979930, nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Pizzabaeck“, und dem jeweiligen Auftraggeber.
    Die AGB gelten insbesondere für Pizza-Caterings, private und betriebliche Veranstaltungen, Hochzeiten, Geburtstage, Firmenveranstaltungen, Pizzakurse, Schulungen, Workshops, Beratung, Pizzeria-Optimierung und sonstige damit zusammenhängende Leistungen.
    Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
    Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.
  • Begriffe
    „Auftraggeber“ ist die natürliche oder juristische Person, die ein Angebot annimmt, eine Buchung auslöst oder eine Leistung bei Pizzabaeck beauftragt.
    „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    „Reservierungsanzahlung“ ist die Zahlung, durch die der Auftraggeber den Termin verbindlich reserviert. Sie beträgt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, 25 % des Gesamtpreises.
    „Veranstaltungstag“ ist der Kalendertag, an dem die vereinbarte Leistung erbracht werden soll. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der erste Leistungstag maßgeblich.
    „Angebot“ umfasst das individuelle schriftliche Angebot des Auftragnehmers inklusive Leistungsbeschreibung, Preis, Termin, Ort, Personenanzahl, Zahlungsbedingungen und ergänzender Hinweise.
  • Angebot, Vertragsschluss und Rangfolge der Unterlagen
    Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und die vereinbarte Reservierungsanzahlung fristgerecht beim Auftragnehmer eingeht, sofern im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde.
    Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp oder durch ausdrückliche Bestätigung des Angebots erfolgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Buchung bis zum Eingang der Reservierungsanzahlung anderweitig zu vergeben.
    Mit Eingang der Reservierungsanzahlung wird der Veranstaltungstermin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Ab diesem Zeitpunkt lehnt der Auftragnehmer weitere Anfragen für diesen Termin ab und beginnt mit organisatorischer Planung, Personaldisposition, Materialplanung und Vorbereitung.
    Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. individuelle schriftliche Vereinbarung, 2. Angebot/Auftragsbestätigung, 3. diese AGB, 4. gesetzliche Vorschriften.
    Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
  • Kein Anspruch auf persönliche Leistungserbringung durch Salvador Gutierrez Murillo
    Der Auftraggeber bucht die Leistung von Pizzabaeck, nicht die höchstpersönliche Leistungserbringung durch Salvador Gutierrez Murillo.
    Ein Anspruch des Auftraggebers darauf, dass Salvador Gutierrez Murillo die Leistung persönlich, allein oder vor Ort erbringt, besteht ausdrücklich nicht, sofern dies nicht individuell schriftlich als wesentliche Vertragsbedingung vereinbart wurde.
    Pizzabaeck ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch fachlich geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Kooperationspartner oder sorgfältig ausgewählte gleichwertige Caterer ausführen zu lassen.
    Der Einsatz einer Ersatzperson, eines Ersatzteams oder eines gleichwertigen Caterers stellt keinen Mangel und keinen Rücktrittsgrund dar, wenn die vereinbarte Leistung im Wesentlichen gleichwertig erbracht wird.
    Diese Regelung ist für den Auftragnehmer wesentlich, da Veranstaltungen terminabhängig sind und Pizzabaeck eine zuverlässige Durchführung auch bei Krankheit, Unfall, technischer Störung oder sonstiger Verhinderung sicherstellen soll.
  • Einsatz von Mitarbeitern, Subunternehmern und Ersatz-Caterern
    Pizzabaeck entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Personen, Mitarbeiter, Partner oder Subunternehmer zur Durchführung eingesetzt werden.
    Die eingesetzten Personen müssen fachlich geeignet, zuverlässig und in der Lage sein, die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Eine Namensnennung oder vorherige Zustimmung des Auftraggebers ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
    Der Auftragnehmer bleibt Vertragspartner des Auftraggebers. Eine Beauftragung Dritter erfolgt im Namen oder im Verantwortungsbereich von Pizzabaeck, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine ordnungsgemäß ausgewählte Ersatzperson ohne sachlichen Grund abzulehnen. Reine persönliche Präferenzen, Erwartungen an die Anwesenheit von Salvador Gutierrez Murillo oder spätere subjektive Vorstellungen begründen keinen Ablehnungsgrund.
  • Leistungsumfang bei Pizza-Caterings
    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Maßgeblich sind insbesondere Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort, Gästezahl, Dauer, Speisenauswahl, Aufbauart, Personal, Equipment und ggf. Zusatzleistungen.
    Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Getränke, Geschirr, Besteck, Servicepersonal außerhalb des Pizza-Caterings, Mobiliar, Dekoration, Zelte, Stromerzeuger, Sondergenehmigungen, Entsorgung fremder Abfälle und Reinigungsleistungen nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
    Die Leistung besteht in der Zubereitung und Ausgabe von Pizzen beziehungsweise vereinbarten Speisen vor Ort nach dem vereinbarten Konzept. Pizzabaeck schuldet keinen bestimmten individuellen Esserfolg einzelner Gäste und keine unbegrenzte Versorgung über die vereinbarte Menge, Gästezahl oder Leistungsdauer hinaus.
    Mehrleistungen, Zusatzwünsche, Verlängerungen, zusätzliche Gäste, besondere Menüwünsche oder Zusatzpersonal können gesondert berechnet werden.
  • Leistungsumfang bei Pizzakursen
    Pizzakurse umfassen die im Angebot oder auf der Website beschriebenen Inhalte, insbesondere theoretische Grundlagen, Teigführung, Zutatenkunde, Ofenhandhabung, Formen, Belegen und Backen von Pizza, soweit vereinbart.
    Die Kursinhalte können je nach Gruppengröße, Vorkenntnissen, Zeitrahmen, Veranstaltungsort und technischer Ausstattung angepasst werden.
    Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass Teilnehmer pünktlich erscheinen, gesundheitlich geeignet sind und die Anweisungen des Kursleiters beachten. Bei Missachtung von Sicherheits- oder Hygienehinweisen kann der Auftragnehmer Teilnehmer vom Kurs ausschließen, ohne dass ein Erstattungsanspruch entsteht.
    Bei Kursen mit festen Terminen und begrenzter Teilnehmerzahl gelten die gesonderten Stornierungsregelungen dieser AGB, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
  • Beratungs- und Optimierungsleistungen
    Beratungsleistungen, Pizzeria-Optimierung, Schulungen, Rezepturberatung, Prozessanalyse oder betriebliche Begleitung werden nach dem vereinbarten Umfang erbracht.
    Der Auftragnehmer schuldet bei Beratungsleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine fachgerechte Beratung auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Beratung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Für Entscheidungen des Auftraggebers, betriebliche Umsetzung, Personalführung, Preisgestaltung, Genehmigungen oder unternehmerische Risiken bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
  • Preise, Umsatzsteuer, Zusatzleistungen
    Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
    Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, können zusätzlich berechnet werden. Dazu gehören insbesondere zusätzliche Gäste, Zusatzstunden, besondere Zutaten, Sonderwünsche, zusätzliche Anfahrten, erschwerte Aufbau- oder Transportbedingungen, Wartezeiten, zusätzliche Mitarbeiter, Mietgegenstände, Stromerzeuger, Sondertechnik und kurzfristige Änderungen.
    Preisangaben auf der Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien sind unverbindliche Ausgangspreise, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
    Bei erheblichen Änderungen von Kostenfaktoren zwischen Angebot und Durchführung, insbesondere bei außergewöhnlichen Preissteigerungen für Lebensmittel, Energie, Maut, Kraftstoff oder Fremdleistungen, kann der Auftragnehmer eine angemessene Anpassung verlangen, wenn die Änderung für ihn bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Der Auftraggeber erhält hierüber unverzüglich Mitteilung.
  • Reservierungsanzahlung und Zahlungsbedingungen
    Zur verbindlichen Terminreservierung ist, sofern nicht anders vereinbart, eine Reservierungsanzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig.
    Der Restbetrag ist spätestens sieben Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag sofort fällig werden.
    Zahlungen sind per Überweisung auf das angegebene Konto zu leisten, sofern nicht ausdrücklich Barzahlung, PayPal, Kartenzahlung oder eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
    Entgelte, Gebühren oder Transaktionskosten, die durch Zahlungsdienstleister entstehen, werden nicht erstattet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
    Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen. Bei Unternehmern bleiben weitergehende Verzugsschäden vorbehalten.
    Geht die Reservierungsanzahlung oder eine fällige Restzahlung trotz Fristsetzung nicht ein, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben. Bereits entstandene Ansprüche bleiben bestehen.
  • Stornierung durch den Auftraggeber
    Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich stornieren. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierung beim Auftragnehmer.
    Für Pizza-Caterings, Events und individuell terminierte Leistungen gelten folgende Stornierungsregelungen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist:
    • Bis sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin: kostenfreie Stornierung. Bereits geleistete Reservierungsanzahlungen werden erstattet, abzüglich nicht erstattbarer Zahlungsdienstleistergebühren, soweit angefallen und rechtlich zulässig.
    • Weniger als sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin: Die Reservierungsanzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises verbleibt beim Auftragnehmer als pauschalierter Schadensersatz und Ausgleich für Terminblockierung, entgangene anderweitige Aufträge, Planung und Disposition.
    • Weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises werden fällig.
    • Weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises werden fällig.
    • Weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen/Nichtdurchführbarkeit aus Gründen des Auftraggebers am Veranstaltungstag: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises werden fällig.
    Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    Bereits entstandene Fremdkosten, Sonderbestellungen, personalisierte Leistungen, Mietkosten, Reise- oder Beschaffungskosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits durch die Pauschale abgegolten sind und eine gesetzliche Geltendmachung zulässig ist.
    Bei Pizzakursen mit festen Terminen gelten diese Regelungen entsprechend, sofern keine gesonderten Kursbedingungen vereinbart wurden.
  • Umbuchung, Terminverschiebung und Ersatztermine
    Ein Anspruch auf Umbuchung oder Terminverschiebung besteht nicht. Pizzabaeck kann jedoch aus Kulanz einen Ersatztermin anbieten, wenn dies organisatorisch möglich ist.
    Eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber gilt grundsätzlich als Stornierung mit neuer Buchung, sofern der Auftragnehmer der Umbuchung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
    Bei einer einvernehmlichen Verschiebung kann die Reservierungsanzahlung auf den neuen Termin angerechnet werden. Mehrkosten, Preisänderungen, zusätzliche Planungskosten oder Verfügbarkeitszuschläge können berechnet werden.
    Wird ein Ersatztermin vom Auftraggeber erneut abgesagt, gelten die Stornierungsregelungen ausgehend vom ursprünglichen oder vom neuen Termin, je nachdem, welche Regelung für den Auftragnehmer günstiger ist, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  • Teilnehmerzahl, Gästezahl und Mengenplanung
    Die im Angebot angegebene Gäste- oder Teilnehmerzahl ist Grundlage für Preis, Mengenplanung, Personalplanung und Einkauf.
    Eine Reduzierung der Gästezahl ist bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich, sofern sie 10 % der zuletzt bestätigten Gästezahl nicht überschreitet. Danach ist die zuletzt bestätigte Gästezahl abrechnungsrelevant.
    Eine Erhöhung der Gästezahl ist nur nach vorheriger Bestätigung durch Pizzabaeck möglich. Pizzabaeck ist nicht verpflichtet, kurzfristige Mehrgäste zu versorgen.
    Erscheinen weniger Gäste als vereinbart, bleibt der vereinbarte Preis auf Grundlage der bestätigten Gästezahl geschuldet.
    Erscheinen mehr Gäste als vereinbart und versorgt Pizzabaeck diese nach Möglichkeit, wird die Mehrleistung zusätzlich berechnet.
  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungsort, Ansprechpartner, Uhrzeiten, Gästezahl, Zugang, Zufahrt, Stromversorgung, Besonderheiten des Veranstaltungsortes, Hausordnung, Genehmigungen, Allergene/Unverträglichkeiten und Sicherheitsvorgaben.
    Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungstag ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner erreichbar und vor Ort ist.
    Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen oder macht er unrichtige Angaben, trägt er die daraus entstehenden Verzögerungen, Mehrkosten und Risiken.
  • Aufbaufläche, Zufahrt, Parken und Transportwege
    Der Auftraggeber stellt eine geeignete, ebene, sichere und ausreichend große Aufbaufläche zur Verfügung. Die erforderliche Fläche richtet sich nach dem Angebot und dem gewählten Konzept.
    Der Aufbauort muss mit dem Fahrzeug oder mit vertretbarem Transportaufwand erreichbar sein. Park- und Entlademöglichkeiten müssen in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
    Längere Transportwege, Treppen, Aufzüge, unbefestigte Wege, enge Zufahrten, Parkverbote oder sonstige Erschwernisse müssen vor Vertragsschluss mitgeteilt werden. Nicht mitgeteilte Erschwernisse können zu Mehrkosten führen.
    Der Auftraggeber ist für eventuell erforderliche Parkgenehmigungen, Zufahrtsgenehmigungen, Ladezonen oder Abstimmungen mit dem Veranstaltungsort verantwortlich.
  • Strom, Wasser, Wetter- und Arbeitsschutz
    Der Auftraggeber stellt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, einen funktionsfähigen Stromanschluss mit 230 V / 16 A in angemessener Nähe zum Aufbauort zur Verfügung. Abweichende technische Anforderungen ergeben sich aus dem Angebot.
    Der Stromanschluss muss sicher, frei zugänglich und für die benötigte Leistung geeignet sein. Schäden, Ausfälle oder Verzögerungen aufgrund ungeeigneter Stromversorgung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    Bei Outdoor-Veranstaltungen ist der Auftraggeber für einen geeigneten Witterungsschutz verantwortlich. Bei Regen, Sturm, starkem Wind, Gewitter, extremer Hitze, Glätte oder sonstigen Gefahren kann Pizzabaeck die Durchführung verweigern oder abbrechen, soweit eine sichere Leistungserbringung nicht möglich ist.
    Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsbereich frei von Gefahrenquellen ist und die Sicherheit von Personal, Gästen und Equipment gewährleistet werden kann.
  • Veranstaltungsort, Genehmigungen und Hausordnung
    Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Veranstaltung am vorgesehenen Ort zulässig ist und alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungserklärungen, Brandschutzfreigaben, Hausordnungen und behördlichen Vorgaben eingehalten werden.
    Pizzabaeck ist nicht verpflichtet, rechtliche Zulässigkeit, Brandschutzkonzepte, Versammlungsstättenrecht, Nutzungsgenehmigungen, Nachbarschaftsschutz oder sonstige örtliche Vorgaben zu prüfen.
    Wird die Durchführung aufgrund fehlender Genehmigungen, Hausverbote, behördlicher Anordnung oder Vorgaben des Veranstaltungsortes verhindert, gilt dies als Umstand aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
  • Verzögerungen, Wartezeiten und Leistungszeit
    Die vereinbarte Leistungszeit beginnt zu dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt, sofern die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
    Verzögerungen durch verspäteten Zugang, fehlenden Ansprechpartner, fehlenden Strom, blockierte Zufahrt, nicht vorbereitete Fläche, verspätete Gäste oder Vorgaben des Veranstaltungsortes verlängern die Leistungszeit nicht automatisch.
    Wartezeiten und Verlängerungen können zusätzlich berechnet werden. Die Durchführung einer Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Personals und der betrieblichen Möglichkeiten von Pizzabaeck.
  • Lebensmittel, Allergene, Unverträglichkeiten und Hygiene
    Pizzabaeck verarbeitet Lebensmittel und kann Informationen zu enthaltenen Allergenen nach bestem Wissen bereitstellen.
    Eine vollständige Freiheit von Spuren bestimmter Allergene kann nicht garantiert werden, da Kreuzkontakte bei Herstellung, Transport, Lagerung und Zubereitung nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pizzabaeck rechtzeitig über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, religiöse Ernährungsvorgaben, vegane/vegetarische Anforderungen oder sonstige besondere Anforderungen zu informieren.
    Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, seine Gäste über etwaige Allergene und Inhaltsstoffe zu informieren, soweit dies nicht ausdrücklich von Pizzabaeck übernommen wurde.
    Speisen, die von Pizzabaeck ausgegeben wurden, sind zum zeitnahen Verzehr bestimmt. Für unsachgemäße Lagerung, späteren Verzehr, Mitnahme oder Weitergabe durch den Auftraggeber oder Gäste übernimmt Pizzabaeck keine Haftung.
  • Speisenangebot, Zutatenverfügbarkeit und Änderungen
    Pizzabaeck ist berechtigt, Zutaten, Produkte oder einzelne Speisen durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, wenn bestimmte Zutaten nicht verfügbar sind, Qualitätsanforderungen nicht erfüllen oder aus organisatorischen Gründen ersetzt werden müssen.
    Saisonale Schwankungen, Lieferengpässe, kurzfristige Marktverfügbarkeiten oder Qualitätserwägungen können Anpassungen erforderlich machen. Der Charakter der vereinbarten Leistung bleibt dabei erhalten.
    Sonderwünsche müssen spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin abgestimmt und bestätigt werden. Spätere Wünsche können nur nach Verfügbarkeit berücksichtigt werden.
  • Equipment, Mietgegenstände, Beschädigungen und Verlust
    Von Pizzabaeck gestelltes Equipment, Öfen, Tische, Werkzeuge, Behälter, Dekoration, Technik oder sonstige Gegenstände bleiben Eigentum von Pizzabaeck oder des jeweiligen Vermieters.
    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Equipment vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl, unsachgemäßer Nutzung und Zugriff unbefugter Personen geschützt wird, soweit es sich am Veranstaltungsort befindet und nicht im unmittelbaren Kontrollbereich von Pizzabaeck steht.
    Für Beschädigungen oder Verlust, die durch den Auftraggeber, Gäste, Dienstleister des Auftraggebers oder den Veranstaltungsort verursacht werden, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Foto-, Video- und Referenznutzung
    Pizzabaeck ist berechtigt, Fotos und Videos von Speisen, Pizza, Ofen, Aufbau, Cateringstation, Arbeitsprozessen und allgemeiner Veranstaltungssituation zu erstellen und für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
    Erkennbare Personen werden nur veröffentlicht, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt oder eine sonstige gesetzliche Grundlage besteht.
    Der Auftraggeber kann der werblichen Nutzung von Aufnahmen seines privaten Veranstaltungsbereichs vor Beginn der Veranstaltung schriftlich widersprechen.
    Pizzabaeck darf den Auftraggeber bei Unternehmensveranstaltungen als Referenz nennen, wenn der Auftraggeber dem nicht vor Veröffentlichung widerspricht oder eine besondere Vertraulichkeit vereinbart wurde. Logos von Unternehmen werden nur mit Zustimmung verwendet.
  • Bewertungen und Kundenfeedback
    Pizzabaeck darf Auftraggeber nach Durchführung der Leistung um eine Bewertung bitten, insbesondere über Google oder andere Bewertungsplattformen.
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine unwahren Tatsachenbehauptungen zu veröffentlichen. Kritik und Bewertungen bleiben selbstverständlich zulässig, soweit sie sachlich und rechtlich zulässig sind.
  • Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
    Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht, nicht rechtzeitig oder nur eingeschränkt erbracht werden, ist Pizzabaeck für die Dauer und den Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit.
    Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Sturm, Hochwasser, Brand, Pandemie, Epidemie, behördliche Verbote, Straßensperrungen, Streik, Energieausfall, erhebliche Verkehrsbehinderungen, Unfall, Krieg, Terror, Betriebsstörungen außerhalb des Einflussbereichs von Pizzabaeck und vergleichbare Ereignisse.
    Die Parteien werden nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine angepasste Durchführung vereinbaren. Bereits entstandene, nicht vermeidbare Kosten können berechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
  • Krankheit, Unfall und technische Ausfälle
    Bei Krankheit, Unfall, Fahrzeugausfall, Ofen-/Technikausfall oder sonstiger Verhinderung ist Pizzabaeck berechtigt, geeignete Ersatzpersonen, Ersatzteams, Ersatz-Caterer, Ersatzfahrzeuge, Ersatzöfen oder andere zumutbare Lösungen einzusetzen.
    Ein Rücktritts-, Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Auftraggebers besteht nicht, wenn die vereinbarte Leistung durch eine gleichwertige Ersatzlösung im Wesentlichen ordnungsgemäß erbracht wird.
    Ist trotz zumutbarer Bemühungen keine Durchführung und keine gleichwertige Ersatzlösung möglich, wird Pizzabaeck den Auftraggeber unverzüglich informieren. Bereits gezahlte Beträge werden für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Haftung
    Pizzabaeck haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Pizzabaeck, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Pizzabaeck haftet ebenfalls unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pizzabaeck nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
    Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
    Pizzabaeck haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers, ungeeigneten Veranstaltungsbedingungen, fehlender Mitwirkung, Fremddienstleistern, Gästen, Veranstaltungsort, Stromausfällen, behördlichen Vorgaben oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Pizzabaeck beruhen.
    Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Mängelanzeige und Reklamationen
    Der Auftraggeber hat erkennbare Beanstandungen unverzüglich während der Veranstaltung gegenüber dem vor Ort verantwortlichen Ansprechpartner von Pizzabaeck mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
    Unterlässt der Auftraggeber eine zumutbare sofortige Mitteilung, obwohl Abhilfe möglich gewesen wäre, können Minderungs- oder Ersatzansprüche insoweit ausgeschlossen sein.
    Nachträgliche Reklamationen müssen in Textform erfolgen und den beanstandeten Umstand nachvollziehbar beschreiben.
  • Datenschutz
    Pizzabaeck verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
    Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf http://www.pizzabaeck.de/datenschutzerklaerung/.
  • Verbraucher-Widerruf und Hinweis zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts
    Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
    Für Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Freizeitbetätigungen, Kursen oder Catering besteht jedoch regelmäßig kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
    Dies betrifft insbesondere fest gebuchte Pizza-Caterings, Events, Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Geburtstage und Pizzakurse mit festem Datum oder Zeitraum.
    Soweit im Einzelfall dennoch ein Widerrufsrecht besteht, gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung.
  • Widerrufsbelehrung für widerrufspflichtige Dienstleistungen
    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, soweit nicht gesetzlich ein Ausschluss des Widerrufsrechts besteht.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Salvador Gutierrez Murillo, Pizzabaeck, Jettinger Straße 1, 71126 Gäufelden, E-Mail: info@pizzabaeck.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
    Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
    Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
  • Muster-Widerrufsformular
    Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.
    An: Salvador Gutierrez Murillo, Pizzabaeck, Jettinger Straße 1, 71126 Gäufelden, E-Mail: info@pizzabaeck.de
    Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am: __________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________
Datum: _________ Unterschrift: _________________

  • Schlussbestimmungen
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  • Unterschrifts- und Kenntnisnahmefeld für Verträge/Angebote
    Dieser Abschnitt kann in Angebote oder Verträge übernommen werden:
    Der Auftraggeber bestätigt, das Angebot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hinweise zum Widerrufsrecht erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Der Auftraggeber bestätigt insbesondere, dass die Leistung von Pizzabaeck und nicht höchstpersönlich von Salvador Gutierrez Murillo geschuldet wird und dass Pizzabaeck geeignete Mitarbeiter, Subunternehmer oder gleichwertige Ersatz-Caterer einsetzen darf.
    Ort, Datum Auftraggeber Ort, Datum Auftragnehmer

Unterschrift Auftraggeber


Salvador Gutierrez Murillo / Pizzabaeck
Name in Druckbuchstaben Name in Druckbuchstaben



Consent Management Platform von Real Cookie Banner