Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

PIZZABAECK
Inhaber: Salvador Gutierrez Murillo
Jettinger Straße 1
71126 Gäufelden
Deutschland

E-Mail: info@pizzabaeck.de
Telefon: +49 7032 71397

– nachfolgend „Pizzabaeck“ –

und seinen Kunden.

Die AGB gelten insbesondere für Pizza-Catering, Hochzeiten, private Veranstaltungen, Firmenevents, Teamevents, Pizzakurse, individuelle Pizzakurse, Schulungen, Beratungsleistungen sowie ergänzend vereinbarte Speisen und Dienstleistungen.

Kunde kann sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Angebot und Vertragsschluss

Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch, über soziale Netzwerke oder auf anderem Wege sind zunächst unverbindlich.

Pizzabaeck erstellt auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen ein individuelles Angebot, soweit nicht unmittelbar ein bestimmter Kurs oder eine andere konkrete Leistung gebucht wird.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt, die vereinbarte Anzahlung leistet oder Pizzabaeck die Buchung anderweitig ausdrücklich bestätigt.

Eine bloße Anfrage oder die Übersendung eines Angebots reserviert einen Termin noch nicht verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.


3. Leistungsumfang

Pizzabaeck erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem individuellen Angebot.

Bei Cateringveranstaltungen können hierzu insbesondere gehören:

Pizza-Catering mit Zubereitung vor Ort, mobiles Ofen- und Catering-Setup, Personal, Pizza-Buffet, Vorspeisen, Antipasti, Salate, Lasagne, Pasta, Desserts, Auf- und Abbau sowie weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

Art, Umfang, Dauer und Anzahl der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Bei einem Pizza-Buffet besteht ohne ausdrückliche Mengenvereinbarung kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl vollständiger Pizzen pro Person. Das Catering wird anhand der vereinbarten Gästezahl und des vereinbarten Leistungszeitraums geplant und laufend frisch produziert.

Zusätzliche Leistungen, die der Kunde nach Vertragsschluss oder während der Veranstaltung wünscht, werden nur geschuldet, soweit Pizzabaeck diese bestätigt. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden zusätzlich berechnet.


4. Preise und Umsatzsteuer

Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise verstehen sich grundsätzlich als Gesamtpreise einschließlich der jeweils enthaltenen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Gegenüber Unternehmern können Angebote als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, erfolgt eine Anpassung des vereinbarten Preises ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.

Bei Verträgen mit Verbrauchern wird eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts aufgrund einer Änderung der Umsatzsteuer nicht vorgenommen, soweit eine solche Preiserhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei einer Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss, unzulässig wäre.

Liegt die vereinbarte Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss und ändert sich bis zur Leistungserbringung der gesetzlich anzuwendende Umsatzsteuersatz, kann der Preis um die sich ausschließlich aus der Steueränderung ergebende Mehr- oder Minderbelastung angepasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Senkung der Umsatzsteuer wird entsprechend zugunsten des Kunden berücksichtigt.

Gesetzliche Ausgleichsansprüche, insbesondere gemäß § 29 UStG, bleiben unberührt.


5. Zahlungsbedingungen

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung bei individuell gebuchten Veranstaltungen üblicherweise in zwei Teilen.

Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

Die verbleibenden zwei Drittel werden entsprechend der im Angebot bzw. in der Rechnung genannten Fälligkeit, spätestens jedoch am Veranstaltungstag, fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Pizzabaeck kann im Einzelfall andere Zahlungspläne, Vorauszahlungen oder Zahlungsfristen vereinbaren.

Bei offenen Pizzakursen kann der vollständige Kurspreis bereits mit der Buchung fällig werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Wird eine vereinbarte Anzahlung trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist Pizzabaeck berechtigt, nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und den Termin wieder freizugeben.


6. Gästezahl und Änderungen der Veranstaltung

Die im Angebot zugrunde gelegte Gästezahl dient der Kalkulation von Waren, Personal, Equipment und Zeitaufwand.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, muss die endgültige Gästezahl spätestens 10 Kalendertage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.

Wird keine aktualisierte Gästezahl mitgeteilt, gilt die zuletzt bestätigte Gästezahl als verbindliche Planungsgrundlage.

Eine Erhöhung der Gästezahl ist nur nach vorheriger Zustimmung von Pizzabaeck und unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten möglich. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden zusätzlich berechnet.

Eine Reduzierung der Gästezahl nach Ablauf der genannten Frist führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Preises, soweit Pizzabaeck bereits Personal, Waren, Vorbereitungen oder sonstige Kapazitäten auf Grundlage der zuvor bestätigten Gästezahl eingeplant hat.

Abweichende Regelungen im individuellen Angebot gehen vor.


7. Voraussetzungen am Veranstaltungsort

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der vereinbarte Veranstaltungsort für die Durchführung der gebuchten Leistung geeignet und zugänglich ist.

Insbesondere sind ausreichende Zufahrts-, Aufbau- und Arbeitsmöglichkeiten sicherzustellen.

Der Kunde informiert Pizzabaeck vor Vertragsschluss über Besonderheiten wie lange Transportwege, Treppen, fehlende Zufahrtsmöglichkeiten, Höhenbeschränkungen, eingeschränkte Ladezonen, besondere Brandschutzvorschriften oder sonstige Umstände, die den Auf- oder Abbau wesentlich erschweren können.

Soweit erforderlich, stellt der Kunde sicher, dass Einwilligungen des Eigentümers, Vermieters, Veranstaltungsortes oder sonstiger zuständiger Stellen für den Betrieb des vereinbarten Setups vorliegen.

Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Pizzaöfen, Gas, Strom, Pavillons oder sonstigem Catering-Equipment.

Zusätzlicher, bei Vertragsschluss nicht erkennbarer Aufwand aufgrund nicht mitgeteilter Besonderheiten kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.


8. Strom und technische Voraussetzungen

Die konkret erforderliche Stromversorgung richtet sich nach dem vereinbarten Setup.

Optimal ist bei entsprechenden Setups ein 16-A-CEE-Anschluss mit 400 V.

Wird ausschließlich mit Gas gebacken, genügt in der Regel eine normale 230-V-Steckdose für Kühlung, Beleuchtung und sonstige elektrische Geräte.

Bei Indoor-Veranstaltungen können aufgrund der eingesetzten Elektroöfen zusätzliche Anforderungen an die Stromversorgung bestehen.

Die tatsächlich benötigten Anschlüsse werden nach Möglichkeit im Vorfeld abgestimmt.

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden oder ungeeigneten Stromversorgung nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleiben die gesetzlichen Rechte von Pizzabaeck unberührt.


9. Teller, Besteck und Geschirr

Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt Pizzabaeck keine Teller, kein Besteck und kein sonstiges Gästegeschirr zur Verfügung.

Diese Gegenstände sind vom Kunden bzw. vom Veranstaltungsort bereitzustellen.

Für das Pizza-Buffet sind einfache Pappteller grundsätzlich ausreichend.


10. Wetter, Regen und Outdoor-Veranstaltungen

Regen, Sonneneinstrahlung und leichter Wind stellen grundsätzlich keinen Hinderungsgrund für die Durchführung des Caterings dar.

Pizzabaeck führt bei Outdoor-Caterings grundsätzlich geeignete Faltpavillons, Seitenwände und Zeltgewichte mit, sodass der Arbeitsbereich vor üblichen Witterungseinflüssen geschützt werden kann. Dies dient sowohl einem geordneten Arbeitsablauf als auch hygienischen Anforderungen.

Entscheidet sich der Kunde allein aufgrund von Regen, Sonne, leichtem Wind oder einer entsprechenden Wetterprognose zur Absage, obwohl Pizzabaeck die vereinbarte Leistung sicher und vertragsgemäß erbringen könnte, gilt dies als kundenseitige Stornierung. In diesem Fall gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.

Bei Sturm, Unwetter, extremen Windverhältnissen, amtlichen Warnungen oder sonstigen Umständen, durch die ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden kann, ist Pizzabaeck berechtigt, den Aufbau anzupassen, den Betrieb vorübergehend zu unterbrechen oder die Leistung aus Sicherheitsgründen nicht bzw. nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchzuführen.

Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall zunächst um eine zumutbare Alternative, insbesondere einen geschützten Standort, ein angepasstes Setup oder – soweit möglich – einen Ersatztermin.

Gesetzliche Rechte der Parteien bei höherer Gewalt oder Unmöglichkeit bleiben unberührt.


11. Verzögerungen und zusätzlicher Zeitaufwand

Die vereinbarten Leistungs- und Veranstaltungszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Verzögert sich der Beginn der Veranstaltung aus Gründen, die Pizzabaeck nicht zu vertreten hat, führt dies nicht automatisch zu einer entsprechenden Verlängerung der gebuchten Leistungszeit.

Eine Verlängerung ist nur möglich, soweit Personal, Location, gesetzliche Vorgaben und weitere Terminplanung dies zulassen.

Zusätzliche Personal- oder Arbeitsstunden können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

Dies gilt insbesondere bei erheblichen Verzögerungen durch verspäteten Zugang zur Location, nicht vorbereitete Veranstaltungsflächen, ungewöhnlich lange Transportwege oder nachträglich gewünschte Änderungen.

Werden auf Wunsch des Kunden Auf- oder Abbauarbeiten an zusätzlichen Tagen erforderlich, beispielsweise Aufbau am Vortag oder Abbau an einem späteren Tag, werden diese Leistungen gesondert vereinbart und berechnet.


12. Änderungen von Speisen und Zutaten

Pizzabaeck ist berechtigt, einzelne Zutaten oder Produkte durch qualitativ und hinsichtlich ihrer Art vergleichbare Produkte zu ersetzen, wenn die ursprünglich vorgesehenen Produkte kurzfristig nicht verfügbar oder nicht in ausreichender Qualität erhältlich sind und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

Bereits vereinbarte Allergie-, Unverträglichkeits- und Ernährungsanforderungen werden hierbei berücksichtigt.

Wesentliche Änderungen des vereinbarten Menükonzepts werden mit dem Kunden abgestimmt.


13. Allergien, Unverträglichkeiten und Zöliakie

Der Kunde ist verpflichtet, Pizzabaeck rechtzeitig vor der Veranstaltung über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen der Teilnehmer zu informieren, soweit diese berücksichtigt werden sollen.

Pizzabaeck bemüht sich, vereinbarte Anforderungen entsprechend umzusetzen.

Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann bei der normalen Verarbeitung verschiedener Lebensmittel eine Kreuzkontamination mit Allergenen nicht in jedem Fall vollständig ausgeschlossen werden.

Bei Zöliakie gelten erhöhte Anforderungen. Eine besonders getrennte Zubereitung, separate Arbeitsgeräte, Backschalen oder ein separater Ofen werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vorab vereinbart wurde.

Pizzabaeck macht keine Zusage einer vollständig kontaminationsfreien Zubereitung, sofern eine solche ausdrücklich garantierte Leistung nicht schriftlich vereinbart wurde.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, entsprechende Anforderungen bereits bei der Anfrage möglichst genau mitzuteilen.


14. Stornierung von Catering, Teamevents und individuellen Veranstaltungen durch den Kunden

Eine Stornierung sollte aus Nachweisgründen in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.

Besteht kein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes kostenfreies Rücktrittsrecht und storniert der Kunde die Veranstaltung, kann Pizzabaeck unter Berücksichtigung typischer ersparter Aufwendungen und der mit zunehmender Terminnähe sinkenden Möglichkeit einer Ersatzbuchung folgenden pauschalierten Schadensersatz verlangen:

Mehr als 180 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten

180 bis 91 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises

90 bis 31 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

30 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises

14 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die geschuldete Stornopauschale angerechnet.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Pizzabaeck überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

Pizzabaeck bleibt umgekehrt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten Einzelfall ein höherer Schaden entstanden ist. Eine bereits gezahlte Stornopauschale wird auf einen solchen Anspruch angerechnet.

Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.


15. Umbuchung und Terminverschiebung

Ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder Verschiebung eines bereits verbindlich gebuchten Veranstaltungstermins besteht nicht.

Pizzabaeck wird sich jedoch bemühen, auf Wunsch des Kunden eine einvernehmliche Terminverschiebung zu ermöglichen, wenn der gewünschte Ersatztermin verfügbar ist.

Ob und in welcher Höhe bereits entstandene Kosten, gebundene Kapazitäten oder sonstige Aufwendungen auf den Ersatztermin angerechnet werden können, wird im Einzelfall vereinbart.

Wird keine Einigung über einen Ersatztermin erzielt, gelten die Regelungen zur Stornierung.


16. Offene Pizzakurse

Für öffentlich angebotene Pizzakurse gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.

Der Kurspreis ist grundsätzlich mit der Buchung bzw. innerhalb der im Buchungsprozess genannten Zahlungsfrist fällig.

Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des Kurses grundsätzlich eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern dem keine sachlichen Gründe entgegenstehen.

Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer können, soweit keine abweichenden Bedingungen beim jeweiligen Kurstermin angegeben wurden, folgende pauschalierte Stornokosten berechnet werden:

Mehr als 30 Kalendertage vor Kursbeginn: kostenfrei

30 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: 25 % des Kurspreises

14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % des Kurspreises

7 Kalendertage bis 48 Stunden vor Kursbeginn: 75 % des Kurspreises

Weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % des Kurspreises

Auch hierbei bleibt dem Teilnehmer ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Kursen, die über einen externen Kooperationspartner oder Veranstalter gebucht werden, können die Buchungs- und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners gelten.


17. Absage eines Kurses durch Pizzabaeck

Pizzabaeck ist berechtigt, einen Kurs aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei Erkrankung des Kursleiters, Ausfall einer notwendigen Location oder wenn die für eine wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Die Teilnehmer werden hierüber so früh wie möglich informiert.

Bereits gezahlte Kursgebühren werden wahlweise auf einen verfügbaren Ersatztermin angerechnet oder zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen.


18. Teilnahme an Kursen und Sicherheit

Teilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheits- und Hygienhinweisen des Kursleiters Folge zu leisten.

Dies gilt insbesondere beim Umgang mit heißen Pizzaöfen, Backflächen, Messern, elektrischen Geräten und sonstigem Equipment.

Pizzabaeck kann Teilnehmer von einzelnen Tätigkeiten oder vom weiteren Kurs ausschließen, wenn diese trotz angemessenen Hinweises die Sicherheit anderer Teilnehmer, Mitarbeiter oder sich selbst erheblich gefährden.

Die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.


19. Kursunterlagen, Rezepte und geistiges Eigentum

Von Pizzabaeck bereitgestellte Rezepte, Handouts, Schulungsunterlagen, Berechnungen, Abläufe und sonstige Materialien sind urheberrechtlich bzw. anderweitig rechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Sie dürfen von Teilnehmern für private bzw. betriebsinterne Zwecke verwendet werden.

Eine Veröffentlichung, Weiterverbreitung, Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken, Weitergabe als eigene Schulungsunterlage oder Verwendung zur Durchführung eigener entgeltlicher Kurse ist ohne vorherige Zustimmung von Pizzabaeck nicht gestattet.


20. Schulungen, Beratung und Optimierungsleistungen

Bei individuell gebuchten Schulungs-, Beratungs- oder Optimierungsleistungen schuldet Pizzabaeck die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs- bzw. Schulungsleistung.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz, Gewinn, Verkaufserfolg oder sonstiges konkretes Betriebsergebnis garantiert.

Die Umsetzung von Empfehlungen und die daraus resultierenden betrieblichen Entscheidungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.


21. Einsatz von Mitarbeitern und Partnern

Pizzabaeck ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Kooperationspartner und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

Pizzabaeck bleibt dabei Vertragspartner des Kunden.

Ist eine bestimmte Person als Leistungserbringer vorgesehen und fällt diese insbesondere aufgrund von Krankheit oder eines sonstigen wichtigen Grundes aus, darf Pizzabaeck eine fachlich geeignete Ersatzperson einsetzen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Leistung zwingend persönlich durch eine bestimmte Person erbracht werden muss.

Ist eine gleichwertige Ersatzleistung nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


22. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Ereignisse

Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, schwere Unwetter, behördliche Verbote, großflächige Energieausfälle, unvorhersehbare Verkehrssperrungen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

Die Parteien werden sich nach Möglichkeit um eine zumutbare Anpassung der Leistung oder einen Ersatztermin bemühen.

Gesetzliche Rechte bei Unmöglichkeit, Wegfall der Leistungspflicht, Rücktritt oder Anpassung des Vertrags bleiben unberührt.


23. Verzehr und Aufbewahrung von Lebensmitteln

Von Pizzabaeck frisch zubereitete Speisen sind grundsätzlich zum zeitnahen Verzehr bestimmt.

Soweit Speisen nach Ende des Caterings an den Kunden übergeben werden, ist der Kunde ab Übergabe für eine sachgerechte Lagerung, Kühlung und weitere Verwendung verantwortlich.

Für Qualitätsbeeinträchtigungen oder gesundheitliche Risiken, die nach Übergabe aufgrund unsachgemäßer Lagerung, unterbrochener Kühlketten oder verspäteten Verzehrs entstehen, haftet Pizzabaeck nicht, soweit Pizzabaeck diese Umstände nicht zu vertreten hat.


24. Haftung

Pizzabaeck haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Pizzabaeck nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Pizzabaeck.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.


25. Widerrufsrecht bei termingebundenen Leistungen

Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB erfüllt sind.

Dies kann insbesondere für termingebuchte Caterings, Teamevents und freizeitorientierte Pizzakurse gelten.

Soweit für einen Vertrag gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht und keine Ausnahme greift, erhält ein Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.


26. Gutscheine

Soweit Pizzabaeck Gutscheine anbietet, können diese innerhalb ihrer gesetzlichen bzw. ausdrücklich vereinbarten Gültigkeitsdauer für die dafür vorgesehenen Leistungen eingelöst werden.

Ein Gutschein garantiert nicht die Verfügbarkeit eines bestimmten Veranstaltungstermins oder Kurstermins.

Für die Teilnahme an einem bestimmten Kurs ist eine gesonderte Terminbuchung erforderlich.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts erfolgt grundsätzlich nicht, soweit kein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.


27. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.


28. Verbraucherstreitbeilegung

Pizzabaeck ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Pizzabaeck Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


30. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Pizzabaeck und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: September 2026